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Anforderungen und Feuerklassen Eine der durch das Baurecht gestellten Anforderungen ist die Brandsicherheit. Um diesen Anforderungen nachzukommen muss man die Möglichkeiten der Brandentstehung und seiner Ausbreitung im Gebäude und des Übergreifens auf die benachbarten Gebäude beschränken, als auch den sich in dem Gebäude aufhaltenden Personen die Flucht aus dem Gebäude zu ermöglichen. Das macht es erforderlich, das Gebäude in Brandzonen aufzuteilen, wofür Brandschotts eingesetzt werden, die eine Ausbreitung des Feuers verhindern sollen. Die in unserem Angebot stehenden feuerfesten Türen und Fenster weisen eine Feuerbeständigkeit der Klasse EI30 oder EI60 auf. Das bedeutet, dass ihre Feuerfestigkeit, d.h. die Fähigkeit die Flammen und hohen Temperaturen nicht durchdringen zu lassen entsprechend 30 und 60 Minuten beträgt. Die Rauchdichtigkeit in der Klasse S30 bedeutet, dass der Rauch für mindestens 30 Minuten nicht durchdringen kann. |
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Zusätzliche Ausstattung
Die Feuerschutztüren können mit Zusatz verschiedener Art ausgestattet werden, d.h.: - Schloss mit Antipanikhebel, das eine Evakuierung während eines Brandes ermöglicht, - Türhalter, - Regler der Öffnungsreihenfolge von zweiflügeligen Türen.
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